Kreislaufwirtschaftsgesetz
(Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen)
Artikel 1 des Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), in Kraft getreten am 01.03.2012 bzw. 01.06.2012zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2026 (BGBl. I S. 224) m.W.v. 29.07.2026
Stand: 12.08.2026 aufgrund Gesetzes vom 13.07.2026 (BGBl. I S. 207)
Teil 1Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 5)
§ 1Zweck des Gesetzes
§ 2Geltungsbereich
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Nebenprodukte
§ 5Ende der Abfalleigenschaft
Teil 2
Abschnitt 1
§ 6Abfallhierarchie
Abschnitt 2Kreislaufwirtschaft (§§ 7 - 14)
§ 7Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
§ 7aChemikalien- und Produktrecht
§ 8Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
§ 9Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung
§ 9aVermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
§ 10Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
§ 11Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
§ 12Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
§ 13Pflichten der Anlagenbetreiber
§ 14Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
Abschnitt 3Abfallbeseitigung (§§ 15 - 16)
Abschnitt 4
Teil 3Produktverantwortung (§§ 23 - 27)
§ 23Produktverantwortung
§ 24Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
§ 25Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht
§ 26Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
§ 26aFreistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
§ 27Besitzerpflichten nach Rücknahme
Teil 4Planungsverantwortung (§§ 28 - 44)
Abschnitt 1
Abschnitt 2
§ 30Abfallwirtschaftspläne
§ 31Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
§ 32Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 33Abfallvermeidungsprogramme
Abschnitt 3
§ 34Erkundung geeigneter Standorte
§ 35Planfeststellung und Genehmigung
§ 35aProjektmanager
§ 36Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
§ 37Zulassung des vorzeitigen Beginns
§ 38Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
§ 39Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
§ 40Stilllegung
§ 41Emissionserklärung
§ 42Zugang zu Informationen
§ 43Anforderungen an Deponien
§ 44Kosten der Ablagerung von Abfällen
Teil 5
Teil 6Überwachung (§§ 47 - 55)
§ 47Allgemeine Überwachung
§ 48Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
§ 49Registerpflichten
§ 50Nachweispflichten
§ 51Überwachung im Einzelfall
§ 52Anforderungen an Nachweise und Register
§ 53Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
§ 54Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
§ 55Kennzeichnung der Fahrzeuge
Teil 7Entsorgungsfachbetriebe (§§ 56 - 57)
§ 56Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
§ 57Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
Teil 8
§ 58Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 59Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 60Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 61Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Teil 9Schlussbestimmungen (§§ 62 - 72)
§ 62Anordnungen im Einzelfall
§ 63Geheimhaltung und Datenschutz
§ 64Elektronische Kommunikation
§ 65Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
§ 66Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§ 67Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 68Anhörung beteiligter Kreise
§ 69Bußgeldvorschriften
§ 70Einziehung
§ 71Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 72Übergangsvorschrift
Anlagen
Anlage 1Beseitigungsverfahren
Anlage 2Verwertungsverfahren
Anlage 3Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Anlage 4Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33
Anlage 5(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie