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Deutschland

Kreislaufwirtschaftsgesetz
(Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen)

Artikel 1 des Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), in Kraft getreten am 01.03.2012 bzw. 01.06.2012

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2026 (BGBl. I S. 224) m.W.v. 29.07.2026

Stand: 12.08.2026 aufgrund Gesetzes vom 13.07.2026 (BGBl. I S. 207)

Teil 1

§ 1Zweck des Gesetzes

§ 2Geltungsbereich

§ 3Begriffsbestimmungen

§ 4Nebenprodukte

§ 5Ende der Abfalleigenschaft

Teil 2
Abschnitt 1

§ 6Abfallhierarchie

Abschnitt 2

§ 7Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

§ 7aChemikalien- und Produktrecht

§ 8Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen

§ 9Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung

§ 9aVermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle

§ 10Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft

§ 11Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme

§ 12Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme

§ 13Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 14Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung

Abschnitt 3

§ 15Grundpflichten der Abfallbeseitigung

§ 16Anforderungen an die Abfallbeseitigung

Abschnitt 4

§ 17Überlassungspflichten

§ 18Anzeigeverfahren für Sammlungen

§ 19Duldungspflichten bei Grundstücken

§ 20Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 21Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 22Beauftragung Dritter

Teil 3

§ 23Produktverantwortung

§ 24Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht

§ 25Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht

§ 26Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung

§ 26aFreistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle

§ 27Besitzerpflichten nach Rücknahme

Teil 4
Abschnitt 1

§ 28Ordnung der Abfallbeseitigung

§ 29Durchführung der Abfallbeseitigung

Abschnitt 2

§ 30Abfallwirtschaftspläne

§ 31Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

§ 32Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 33Abfallvermeidungsprogramme

Abschnitt 3

§ 34Erkundung geeigneter Standorte

§ 35Planfeststellung und Genehmigung

§ 35aProjektmanager

§ 36Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen

§ 37Zulassung des vorzeitigen Beginns

§ 38Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren

§ 39Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen

§ 40Stilllegung

§ 41Emissionserklärung

§ 42Zugang zu Informationen

§ 43Anforderungen an Deponien

§ 44Kosten der Ablagerung von Abfällen

Teil 5

§ 45Pflichten der öffentlichen Hand

§ 46Abfallberatungspflicht

Teil 6
Überwachung (§§ 47 - 55)

§ 47Allgemeine Überwachung

§ 48Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle

§ 49Registerpflichten

§ 50Nachweispflichten

§ 51Überwachung im Einzelfall

§ 52Anforderungen an Nachweise und Register

§ 53Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

§ 54Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

§ 55Kennzeichnung der Fahrzeuge

Teil 7

§ 56Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

§ 57Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Teil 8

§ 58Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

§ 59Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 60Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 61Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Teil 9

§ 62Anordnungen im Einzelfall

§ 63Geheimhaltung und Datenschutz

§ 64Elektronische Kommunikation

§ 65Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 66Vollzug im Bereich der Bundeswehr

§ 67Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen

§ 68Anhörung beteiligter Kreise

§ 69Bußgeldvorschriften

§ 70Einziehung

§ 71Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 72Übergangsvorschrift

Anlagen

Anlage 1Beseitigungsverfahren

Anlage 2Verwertungsverfahren

Anlage 3Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Anlage 4Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33

Anlage 5(zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie

Was ist das?

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